Rechtliches Dokument
Cookie-Richtlinie
Artikel 01
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf dem Endgerät des Nutzers (Computer, Tablet oder Mobiltelefon) ablegt, wenn dieser die Website besucht. Sie werden im Browser des Nutzers gespeichert und bei späteren Besuchen an den Webserver zurückgesendet, sodass die Website den Nutzer erkennen und Informationen über seine Sitzung, Einstellungen oder sein Surfverhalten speichern kann.
Neben Cookies im eigentlichen Sinne gibt es weitere ähnliche Speicher- und Tracking-Technologien, die auf analoge Weise funktionieren, wie lokaler Speicher (localStorage), Web-Beacons (Tracking-Pixel), Analyse-Skripte und Geräte-Fingerprinting. Im Rahmen dieser Richtlinie werden alle diese Technologien unter dem Begriff „Cookies" zusammengefasst.
Cookies erfüllen sehr unterschiedliche Funktionen: Einige sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich; andere helfen, die Nutzererfahrung zu verbessern, indem sie Einstellungen speichern; und wieder andere werden zu statistischen oder analytischen Zwecken eingesetzt, um zu verstehen, wie Nutzer mit der Website interagieren.
Artikel 02
Anwendbarer Rechtsrahmen
Die Verwendung von Cookies in Spanien wird hauptsächlich durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Art. 22.2 des Gesetzes 34/2002 (LSSI-CE): verlangt, dass nicht rein technisch notwendige Cookies der vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers bedürfen, nachdem dieser klare Informationen über die Verarbeitungszwecke erhalten hat.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): legt Grundsätze und Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, einschließlich der über Cookies erhobenen Daten (freie, spezifische, informierte und eindeutige Einwilligung; Recht auf Widerruf der Einwilligung usw.).
- Organgesetz 3/2018 (LOPDGDD): das spanische Umsetzungsgesetz der DSGVO.
- AEPD-Cookie-Leitfaden (aktualisiert Juli 2023): ein nicht verbindliches Interpretationsdokument, das bewährte Praktiken für Cookie-Informationen und Einwilligungen festlegt.
- Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy) und ihre Umsetzung in spanisches Recht: die europäische Referenzverordnung zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.
Gemäß diesen Vorschriften bedürfen Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der vorherigen, freien, spezifischen, informierten und eindeutigen Einwilligung des Nutzers, die durch eine klare bestätigende Handlung ausgedrückt wird (Art. 4 Nr. 11 DSGVO).
Artikel 03
Cookie-Klassifizierung
Cookies können nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden. Im Folgenden wird die für diese Website relevante Klassifizierung gemäß dem AEPD-Leitfaden dargestellt:
3.1 Nach dem Anbieter, der sie setzt
3.2 Nach Zweck
3.3 Nach Laufzeit
Artikel 04
Auf dieser Website verwendete Cookies
Nachfolgend finden Sie das vollständige Cookie-Inventar für piratesailor.com, wie vom AEPD-Leitfaden gefordert:
| Cookie | Typ | Anbieter | Zweck | Laufzeit | Einwilligung |
|---|---|---|---|---|---|
_ga | Analytisch | Drittanbieter Google | Unterscheidet eindeutige Nutzer durch eine zufällig generierte Client-Kennung. Ermöglicht die Zählung von Unique Visitors und Sitzungen in Google Analytics 4. | 2 Jahre | Erforderlich |
_ga_[ID] | Analytisch | Drittanbieter Google | Erhält den Google Analytics 4-Sitzungsstatus aufrecht und speichert Informationen über die Traffic-Quelle. | 2 Jahre | Erforderlich |
_gid | Analytisch | Drittanbieter Google | Zeichnet für jede während der aktiven Sitzung besuchte Seite einen eindeutigen Wert auf und aktualisiert diesen. | 24 Stunden | Erforderlich |
cookie_consent | Technisch | Eigene | Speichert die Cookie-Einwilligungspräferenzen des Nutzers (akzeptierte oder abgelehnte Cookies) und verhindert, dass das Banner bei jedem Besuch angezeigt wird. | 12 Monate | Ausgenommen — notwendig |
session | Technisch | Eigene | Erhält die aktive Sitzung des Nutzers während des Browsens aufrecht und ermöglicht das korrekte Funktionieren von Formularen. | Sitzung | Ausgenommen — notwendig |
Artikel 05
Drittanbieter-Cookies
Pirate Sailor nutzt Dienste von Drittanbietern, die möglicherweise eigene Cookies auf dem Gerät des Nutzers setzen. Diese Dritten agieren als eigenständige Verantwortliche für die über ihre Cookies erhobenen Daten und haben eigene Datenschutzrichtlinien.
5.1 Google LLC — Google Analytics 4 und Google Tag Manager
Pirate Sailor verwendet Google Analytics 4, um Traffic-Statistiken zu erhalten und das Nutzerverhalten auf der Website in aggregierter und anonymer Form zu analysieren. Google Analytics 4 setzt die in Artikel 4 beschriebenen Cookies _ga, _ga_[ID] und _gid.
Google Tag Manager wird als Tag-Container zur Verwaltung der Implementierung von Analyse-Tools verwendet. Google Tag Manager selbst setzt keine Analyse-Cookies.
| Anbieter | Dienst | Datenschutzrichtlinie | Opt-out |
|---|---|---|---|
| Google LLC | Google Analytics 4 / Google Tag Manager | policies.google.com/privacy | GA-Opt-out-Add-on |
Google LLC ist im EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) zertifiziert, der durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom Juli 2023 abgedeckt ist. Weitere Informationen zu internationalen Übermittlungen finden Sie in Artikel 8 dieser Richtlinie und in Pirate Sailors Datenschutzerklärung.
5.2 Keine Werbe- oder Social-Media-Cookies
Pirate Sailor verwendet keine Cookies für verhaltensbasierte Werbung, Retargeting, Social-Media-Pixel (Facebook Pixel, LinkedIn Insight Tag usw.) oder andere Tracking-Technologien für Werbezwecke. Die Social-Media-Icons auf der Website sind einfache externe Links und setzen keine Drittanbieter-Cookies.
Artikel 06
Einwilligungsverwaltung
6.1 Cookie-Banner
Beim erstmaligen Zugriff auf die Website wird dem Nutzer ein Cookie-Informationsbanner angezeigt, das es ihm ermöglicht:
- Alle Cookies, einschließlich analytischer, zu akzeptieren.
- Alle nicht unbedingt notwendigen Cookies abzulehnen.
- Seine Präferenzen nach Cookie-Kategorie zu konfigurieren.
Gemäß dem AEPD-Leitfaden (2023) wird das bloße Scrollen auf der Seite oder das Schließen des Banners nicht als Einwilligung interpretiert. Eine Einwilligung gilt nur als erteilt, wenn der Nutzer eine klare bestätigende Handlung vornimmt (z.B. Klick auf „Alle akzeptieren" oder „Einstellungen speichern").
6.2 Einwilligungsprotokoll
Pirate Sailor speichert ein Protokoll der Einwilligung jedes Nutzers, das Folgendes enthält: Datum und Uhrzeit der Einwilligung, die angezeigte Banner-Version und die ausgewählten Einstellungen. Dieses Protokoll wird 3 Jahre lang zum Nachweis der Compliance aufbewahrt (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
6.3 Widerruf der Einwilligung
Der Nutzer kann seine Einwilligung jederzeit mit der gleichen Leichtigkeit widerrufen oder ändern, mit der er sie erteilt hat, über:
- Das Cookie-Einstellungsfeld, zugänglich über den Link „Cookies verwalten" in der Fußzeile.
- Die Browser-Einstellungen (siehe Artikel 7).
- Das Google Analytics Opt-out-Add-on unter: tools.google.com/dlpage/gaoptout.
Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der auf der Einwilligung beruhenden Verarbeitung bis zum Widerruf. Die Ablehnung von Analyse-Cookies hindert den Nutzer nicht am Surfen auf der Website, obwohl einige Funktionen möglicherweise eingeschränkt sind.
6.4 Minderjährige
Die Website von Pirate Sailor richtet sich nicht an Kinder unter 14 Jahren. Gemäß Art. 8 DSGVO und Art. 7 LOPDGDD erfordert die Einwilligung zur Cookie-Nutzung von Kindern unter 14 Jahren die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder des Vormunds.
Artikel 07
Cookie-Verwaltung im Browser
Zusätzlich zum Einstellungsfeld der Website können Nutzer Cookies direkt über ihre Browser-Einstellungen verwalten, blockieren oder löschen. Nachfolgend finden Sie Links zu Anleitungen für die gängigsten Browser:
7.1 Privates / Inkognito-Browsing
Die meisten Browser bieten einen privaten oder Inkognito-Browsing-Modus an, bei dem Cookies beim Schließen des Fensters automatisch gelöscht werden. Cookies bleiben jedoch während der aktiven Browsersitzung funktionsfähig. Die Nutzung des privaten Modus ist nicht gleichbedeutend mit dem Ablehnen oder Deaktivieren von Cookies.
7.2 Zusätzliche Kontrollwerkzeuge
Zusätzliche Tools ermöglichen es Nutzern, das Tracking durch Dritte auf allgemeiner Ebene zu kontrollieren, unabhängig von der besuchten Website:
- Google Analytics Opt-out-Add-on: tools.google.com/dlpage/gaoptout
- Your Online Choices (EDAA): youronlinechoices.com/de/ — zur Verwaltung von Verhaltens-Werbe-Cookies mehrerer Netzwerke.
- Network Advertising Initiative (NAI): networkadvertising.org/choices/
Artikel 08
Internationale Datenübermittlungen
Die Verwendung von Google Analytics 4 beinhaltet die Übermittlung von Daten an Google LLC (USA). Diese Übermittlung ist durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 über den EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) abgedeckt, an dem Google LLC als zertifiziertes Unternehmen teilnimmt.
Die Zertifizierung von Google LLC kann im offiziellen DPF-Register überprüft werden.
Vollständige Informationen zu den von Pirate Sailor durchgeführten internationalen Übermittlungen finden Sie in Artikel 8 der Datenschutzerklärung.
Abgesehen vom genannten Fall führt Pirate Sailor keine weiteren internationalen Übermittlungen personenbezogener Daten durch, die über Cookies erhoben werden.
Artikel 09
Änderungen und Gültigkeit
Pirate Sailor behält sich das Recht vor, diese Cookie-Richtlinie jederzeit zu ändern, um sie an gesetzliche oder rechtsprechungsbezogene Änderungen, Aktualisierungen der AEPD- oder EDSA-Leitlinien oder Änderungen der verwendeten Analyse-Dienste oder -Tools anzupassen.
Wenn neue Cookies hinzugefügt oder bestehende wesentlich geändert werden, werden die Nutzer über das Cookie-Banner informiert, und eine neue Einwilligung wird eingeholt, soweit erforderlich.
Die aktualisierte Cookie-Richtlinie ist stets abrufbar unter https://piratesailor.com/de/cookies.html.
Erstellungsdatum: 1. Januar 2025
Letzte Überprüfung: 1. Januar 2025
Referenzvorschriften:
— Art. 22.2 Gesetz 34/2002 (LSSI-CE)
— Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
— Organgesetz 3/2018 (LOPDGDD)
— AEPD-Cookie-Leitfaden (Juli 2023)
— Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy)
— Angemessenheitsbeschluss der EK über den EU-US-Datenschutzrahmen (Juli 2023)
